Ambulante und stationäre Angebote
Betreuungsweisung
Die Betreuungsweisung ist eine jugendrichterliche Sanktion, mit dem Ziel Einfluss auf die Lebensführung der Jugendlichen zunehmen, um deren Erziehung zu fördern und zu sichern.
Wir wollen
- die Entwicklung eines jungen Menschen zu einer eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern
- beraten und lebenspraktische Hilfestellung geben
- die Jugendlichen befähigen aktuelle Krisen zu bewältigen
- neue Perspektiven erarbeiten
Ziel ist
- die Stabilisierung des jungen Menschen
- durchbrechen/vermeiden delinquenter Verhaltensmuster
Der Auftrag für die Durchführung einer Betreuungsweisung erfolgt durch das Jugendgericht und über die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) des Kreises Herzogtum Lauenburg.
Ansprechpartner:innen für Ratzeburg, Mölln, Schwarzenbek, Büchen:
Susann Cohrs
Ansprechpartner:innen für Lauenburg, Geesthacht und Wentorf:
Kathrin Dauck
Die Freie Jugendhilfe ist im gesamten Kreis Herzogtum Lauenburg tätig.
Einrichtungen unterhalten wir in Ratzeburg, Mölln, Schwarzenbek, Geesthacht und Lauenburg.
Die Geschäftsstelle finden Sie in der Hauptstr. 22 in Mölln.