Ambulante und stationäre Angebote
Täter-Opfer-Ausgleich
Diese Form der Konfliktschlichtung erfolgt im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Entscheidungen (auf dem vorgerichtlichen Feld) oder im Rahmen richterlicher Weisungen. Wir wollen Jugendlichen / Heranwachsenden die Möglichkeit geben, den entstandenen Konflikt im Dialog mit dem jeweils anderen zu lösen. Wir bieten:
- Vermittlung durch eine unparteiische, speziell ausgebildete Fachkraft
Ablauf
- Getrennte Vorgespräche von Beschuldigten und Geschädigten mit der/m KonfliktberaterIn.
- Wird in den Einzelgesprächen der allseitige Wunsch nach einer friedlichen Konfliktregelung sichtbar, münden diese in ein Ausgleichsgespräch. Hier erhalten Opfer und Täter die Möglichkeit der Aussprache und des Ausgleichs. Evtl. getroffene Vereinbarungen werden schriftlich festgehalten und von der/m KonfliktberaterIn auf Einhaltung kontrolliert.
- Ein erfolgreicher TOA kann zur Einstellung des Strafverfahrens führen.
Voraussetzungen sind
- Freiwilligkeit
- Schuldeinsicht
- Wille zur Wiedergutmachung.
Ansprechpartner:in für Anfragen / Aufträge:
Martin Stender
Die Freie Jugendhilfe ist im gesamten Kreis Herzogtum Lauenburg tätig.
Einrichtungen unterhalten wir in Ratzeburg, Mölln, Schwarzenbek, Geesthacht und Lauenburg.
Die Geschäftsstelle finden Sie in der Hauptstr. 22 in Mölln.